| Jagd-Haftpflichtversicherung
Mit dieser Versicherung können
Sie sich als Jäger gegen Haftpflichtansprüche bei erlaubter jagdlicher
Betätigung absichern.
Das ist besonders wichtig, wenn
sich z.B. aus dem versehentlich nicht gesicherten Gewehr ein Schuss löst
und eine andere Person getroffen wird.
Mitversichert sind in der
Jagd-Haftpflichtversicherung bis zu zwei anerkannte Jagdgebrauchshunde,
auch außerhalb der Jagd.
|