Jagd-Haftpflichtversicherung

Mit dieser Versicherung können Sie sich als Jäger gegen Haftpflichtansprüche bei erlaubter jagdlicher Betätigung absichern. 

Das ist besonders wichtig, wenn sich z.B. aus dem versehentlich nicht gesicherten Gewehr ein Schuss löst und eine andere Person getroffen wird.

Mitversichert sind in der Jagd-Haftpflichtversicherung bis zu zwei anerkannte Jagdgebrauchshunde, auch außerhalb der Jagd.

 

Jagd-Haftpflicht-Versicherung