| Betriebsschließungs-Versicherung
Wichtig ist diese Versicherung
insbesondere für Betriebe aus dem Nahrungs- und Genussmittelsektor,
die mit
der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmitteln
zu tun haben.
Wird Ihr Betrieb durch eine
amtliche Anordnung (Infektionsgesetz) zur Seuchenbekämpfung
geschlossen, können Sie Ihren entgehenden Gewinn, Ihre
fortlaufende Kosten und Ihren Warenschaden durch diese
Versicherung decken.
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